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Amtgericht Potsdam verurteilt das WSA Berlin zum Abschluss eines Pachtvertrags mit dem RC KST

nach 40 Monaten und € 23.000,- an verauslagten Gutachterkosten hat das Verfahren gegen das Wasser- und Schifffahrtsamt (Az. 20 C 73/13) heute beim Amtsgericht Potsdam sein Ende gefunden.
Das Gericht hat die Beklagte dazu verurteilt, mit dem Ruderclub den begehrten Nutzungsvertrag für den Betrieb einer Steganlage an seinem Grundstück am Teltowkanal km 8 abzuschließen. Der Bund hat die Gutachterkosten zu erstatten.

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Da stellt er sich an die Schleuse mit freiem Blick auf den Steg und behauptet freiweg, das sei alles brandgefährlich angesichts der aus der Schleusenkammer fortgesetzt herausschießenden Frachtschiffe.

Man wird nun sehen, ob die Gegenseite tatsächlich Berufung einlegt; da sie wärend der gesamten Prozeßlaufzeit nichts vorgebracht hat, was für sie sprechen könnte, und das Urteil sehr sorgfältig begründet ist, kann dem gelassen entgegengesehen werden.

 

Stegbau RC KST 2016